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Ratgeber · Recht & Nachbarschaft · Sep–Okt

Laubsauger-Ruhezeiten: Wann darf im Wohngebiet gesaugt werden?

Die 32. BImSchV regelt, wann laute Gartengeräte laufen dürfen. Werktags 9–13 & 15–17 Uhr — und was in reinen Wohngebieten zusätzlich gilt.

Kaum fällt das erste Laub, gibt es Ärger mit den Nachbarn: Laubsauger und vor allem Laubbläser sind laut. In Deutschland regelt eine Verordnung genau, wann die Geräte laufen dürfen. Wer sich daran hält, spart sich Streit – und teure Bußgelder.

Die 32. BImSchV – das Grundgesetz gegen Gartenlärm

Die Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BImSchV) verbietet den Betrieb lauter Gartengeräte an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie werktags in den Nacht- und Randzeiten. Für besonders laute Geräte wie Laubbläser und Laubsauger gelten in reinen Wohngebieten zusätzlich enge Zeitfenster.

  • Werktags (Mo–Sa) allgemein erlaubt: 7:00–20:00 Uhr.
  • Besonders laute Geräte (Laubbläser/-sauger) in Wohngebieten nur: 9:00–13:00 und 15:00–17:00 Uhr.
  • Sonn- und Feiertags: komplett verboten.
Wichtig

Kommunen und Gemeinden können strengere Regeln erlassen (z. B. Mittagsruhe). Ein Blick in die örtliche Satzung lohnt sich immer.

Ausnahme: EU-Umweltzeichen

Geräte mit dem EU-Umweltzeichen (besonders lärmarm) dürfen teils außerhalb der engen Fenster laufen. Das betrifft vor allem leise Akku- und Elektrogeräte – ein starkes Argument gegen den lauten Benziner in dicht besiedelten Lagen.

Was droht bei Verstoß?

Ordnungswidrigkeiten nach der 32. BImSchV können mit Bußgeldern bis zu mehreren tausend Euro geahndet werden. In der Praxis bleibt es meist bei Ermahnungen – der Nachbarschaftsfrieden leidet trotzdem.

Leise = weniger Ärger

Ein leiser Akku- oder Elektro-Laubsauger (unter ~90 dB) hält die Zeiten leichter ein und verärgert niemanden.

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Häufige Fragen

Wann darf man in Wohngebieten Laub saugen?

Für besonders laute Geräte wie Laubsauger und -bläser gilt in reinen Wohngebieten in der Regel werktags 9:00–13:00 und 15:00–17:00 Uhr. Sonn- und Feiertags ist der Betrieb verboten.

Darf man sonntags Laub saugen?

Nein. Nach der 32. BImSchV ist der Betrieb lauter Gartengeräte an Sonn- und Feiertagen ganztägig untersagt.

Gilt für Akku-Laubsauger dieselbe Regel?

Grundsätzlich ja. Sehr leise Geräte mit EU-Umweltzeichen können jedoch von erweiterten Zeitfenstern profitieren. Örtliche Satzungen können abweichen.