Rutscht jemand auf nassem Laub vor deinem Haus aus, stellt sich schnell die Frage: Wer haftet? Die Räum- und Streupflicht bei Laub ist klar geregelt – nur eben nicht immer da, wo man sie vermutet.
Grundsatz: Der Eigentümer ist verantwortlich
Für den Gehweg vor dem Grundstück ist zunächst der Grundstückseigentümer verantwortlich. Viele Gemeinden übertragen die Räum- und Streupflicht für den öffentlichen Gehweg per Satzung auf die Anlieger.
Mieter vs. Eigentümer
Der Eigentümer kann die Pflicht per Mietvertrag oder Hausordnung auf die Mieter übertragen. Ohne eine solche wirksame Vereinbarung bleibt sie beim Eigentümer bzw. der Hausverwaltung.
- Steht es im Mietvertrag/Hausordnung? Dann ist der Mieter zuständig.
- Keine Regelung? Die Pflicht bleibt beim Eigentümer/Verwalter.
- Kontrollpflicht: Der Eigentümer muss die Erfüllung stichprobenartig überwachen.
Haftung bei Rutschunfällen
Wird die Pflicht verletzt und jemand verletzt sich, kann Schadenersatz und Schmerzensgeld fällig werden. Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (Eigentümer) bzw. Privathaftpflicht (Mieter) sollte solche Fälle abdecken.
Wie oft muss man räumen?
Es gibt keine feste Frequenz – maßgeblich ist die konkrete Gefahr. Bei starkem Laubfall und Nässe muss häufiger geräumt werden, damit keine Rutschgefahr entsteht.
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Muss der Mieter Laub auf dem Gehweg entfernen?
Nur wenn die Räum- und Streupflicht wirksam über Mietvertrag oder Hausordnung auf ihn übertragen wurde. Andernfalls bleibt sie beim Eigentümer.
Wer haftet, wenn jemand auf Laub ausrutscht?
Wer die Räum- und Streupflicht verletzt hat – je nach Vereinbarung Eigentümer oder Mieter. Eine passende Haftpflichtversicherung deckt solche Schäden meist ab.


