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Ratgeber · Recht & Nachbarschaft · Okt–Nov

Wer muss das Laub auf dem Gehweg wegmachen? Mieter vs. Eigentümer

Räum- und Streupflicht bei Laub, Haftung bei Rutschunfällen und was im Mietvertrag stehen darf.

Rutscht jemand auf nassem Laub vor deinem Haus aus, stellt sich schnell die Frage: Wer haftet? Die Räum- und Streupflicht bei Laub ist klar geregelt – nur eben nicht immer da, wo man sie vermutet.

Grundsatz: Der Eigentümer ist verantwortlich

Für den Gehweg vor dem Grundstück ist zunächst der Grundstückseigentümer verantwortlich. Viele Gemeinden übertragen die Räum- und Streupflicht für den öffentlichen Gehweg per Satzung auf die Anlieger.

Mieter vs. Eigentümer

Der Eigentümer kann die Pflicht per Mietvertrag oder Hausordnung auf die Mieter übertragen. Ohne eine solche wirksame Vereinbarung bleibt sie beim Eigentümer bzw. der Hausverwaltung.

  • Steht es im Mietvertrag/Hausordnung? Dann ist der Mieter zuständig.
  • Keine Regelung? Die Pflicht bleibt beim Eigentümer/Verwalter.
  • Kontrollpflicht: Der Eigentümer muss die Erfüllung stichprobenartig überwachen.

Haftung bei Rutschunfällen

Wird die Pflicht verletzt und jemand verletzt sich, kann Schadenersatz und Schmerzensgeld fällig werden. Eine Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (Eigentümer) bzw. Privathaftpflicht (Mieter) sollte solche Fälle abdecken.

Wie oft muss man räumen?

Es gibt keine feste Frequenz – maßgeblich ist die konkrete Gefahr. Bei starkem Laubfall und Nässe muss häufiger geräumt werden, damit keine Rutschgefahr entsteht.

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Häufige Fragen

Muss der Mieter Laub auf dem Gehweg entfernen?

Nur wenn die Räum- und Streupflicht wirksam über Mietvertrag oder Hausordnung auf ihn übertragen wurde. Andernfalls bleibt sie beim Eigentümer.

Wer haftet, wenn jemand auf Laub ausrutscht?

Wer die Räum- und Streupflicht verletzt hat – je nach Vereinbarung Eigentümer oder Mieter. Eine passende Haftpflichtversicherung deckt solche Schäden meist ab.